BH-1 statt A1: Was du wissen musst, wenn du für deinen deutschen Arbeitgeber aus Bosnien arbeitest
Du arbeitest im Homeoffice für ein deutsches Unternehmen und überlegst, eine Zeit lang aus Bosnien zu arbeiten? Dann brauchst du keine A1-, sondern eine BH-1-Bescheinigung. Die Technik spricht dafür: Laptop, Internetverbindung, fertig. Rechtlich ist die Sache komplizierter.

Kein A1, sondern BH-1
Wer innerhalb der EU oder des EWR grenzüberschreitend arbeitet, kennt vermutlich die A1-Bescheinigung. Sie bestätigt die weitere deutsche Sozialversicherung. Für Bosnien-Herzegowina gilt das nicht. Bosnien ist kein EU- oder EWR-Staat. Deshalb stellt niemand für die Arbeit dort eine A1-Bescheinigung aus.
Stattdessen gibt es einen eigenen Vordruck: die BH-1-Bescheinigung. Sie bestätigt: Während der Zeit in Bosnien gelten weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften zur Sozialversicherung. Dein Arbeitgeber beantragt sie bei der zuständigen Krankenkasse oder der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA). Seit 2026 läuft das verpflichtend elektronisch.
Wichtig zu wissen: Viele HR-Abteilungen kennen das BH-1-Verfahren nicht. Sie beantragen routinemäßig eine A1-Bescheinigung. Für Bosnien lehnt die Behörde diesen Antrag ab. Sprich das Thema deshalb aktiv an, statt dich auf die Personalabteilung zu verlassen.
Die rechtliche Grundlage: ein altes Abkommen, das noch gilt
Es gibt kein neu verhandeltes Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und Bosnien-Herzegowina. Stattdessen wird laut DVKA-Übersicht das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über Soziale Sicherheit vom 12.10.1968 weiterhin angewendet. Das mag ungewöhnlich klingen, ist aber Realität: Bosnien gilt rechtlich als Nachfolgestaat, für den die alte Regelung bis auf Weiteres fortgilt.
Was als „Entsendung“ zählt
Eine zeitlich befristete Arbeit aus Bosnien kann sozialversicherungsrechtlich als Entsendung gelten, offiziell als „Ausstrahlung“ bezeichnet. Laut DVKA gilt das auch, wenn du selbst die Initiative für den Auslandsaufenthalt ergreifst. Dein Arbeitgeber muss nur zustimmen, dein Gehalt weiterzahlen und weiterhin Weisungsbefugnis über deine Arbeit behalten.
Eine feste Zeitgrenze wie die 24-Monats-Regel innerhalb Europas gibt es für Bosnien nicht. Die Tätigkeit muss aber von vornherein zeitlich befristet sein.
Willst du länger bleiben, als die reguläre Entsendung erlaubt? Dann gibt es die Ausnahmevereinbarung. Sie gilt für bis zu fünf Jahre und lässt sich unter bestimmten Umständen um drei weitere Jahre verlängern. Beantrage sie am besten vier Monate vor Beginn deines Aufenthalts in Bosnien.

Die 183-Tage-Regel bei den Steuern
Steuerlich bleibt Deutschland meist zuständig. Voraussetzung: Du hältst dich weniger als 183 Tage im Kalenderjahr in Bosnien auf, dein Gehalt kommt weiterhin von einem deutschen Arbeitgeber, und keine bosnische Betriebsstätte trägt dieses Gehalt.
Genau dieser letzte Punkt hat es in sich: Wer sich zu lange oder zu dauerhaft aus Bosnien in den deutschen Arbeitsalltag einklinkt, kann dort unabsichtlich eine steuerliche Betriebsstätte für das deutsche Unternehmen auslösen. Das ist ein Risiko für deinen Arbeitgeber, nicht nur für dich, und ein Grund, warum manche Unternehmen bei Auslandsarbeit vorsichtig sind, unabhängig davon, wie gut die Technik funktioniert.
Was das für dich bedeutet
Kurz zusammengefasst: Eine zeitlich begrenzte Workation aus Bosnien funktioniert rechtlich, wenn Arbeitgeber und du euch vorab abstimmt. Wenn du dich noch grundsätzlicher fragst, warum sich gerade jetzt so viel rund um Leben und Arbeiten zwischen Deutschland und dem Balkan bewegt, lohnt sich auch ein Blick in unseren Artikel dazu.
Bevor du losplanst: Sprich das Thema aktiv mit deiner Personalabteilung an, frage gezielt nach der BH-1-Bescheinigung statt nach A1, und kläre die geplante Aufenthaltsdauer im Voraus. Das erspart dir und deinem Arbeitgeber unangenehme Überraschungen.
Hast du selbst schon eine Workation oder einen längeren Aufenthalt in Bosnien geplant oder umgesetzt? Ich freue mich, wenn du deine Erfahrungen oder offenen Fragen in die Kommentare schreibst.
Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Bei konkreten Vorhaben lohnt sich immer der direkte Blick in die länderspezifischen Informationen der DVKA oder das Gespräch mit deiner Krankenkasse.


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